Was sagt das Grundgesetz über unsere Demokratie und wie trägt das Bundesverfassungsgericht dazu bei, sie zu schützen? Was ist mit Demokratie tatsächlich gemeint, warum sind Grundrechte unverzichtbar und wie arbeitet ein unabhängiges Verfassungsgericht? Das sind Fragen, mit denen sich Professorin Dr. Dr. h.c. mult. Susanne Baer, ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht, am Donnerstag, 23. April um 18 Uhr, in ihrem Vortrag in der Wissenswerkstadt befasst.
Die Grundrechte, die am Bundesverfassungsgericht verhandelt werden, gehen uns alle etwas an. Aber wie funktioniert das Gericht tatsächlich? Wie entsteht Konsens und was bedeutet das für die großen Kontroversen unserer Zeit – von Klimaschutz über Migration bis zu sozialer Gerechtigkeit, vom Datenschutz über die Meinungsfreiheit bis zur Gleichberechtigung? Wie schützt also das Verfassungsgericht die Demokratie – und warum müssen wir es schützen? Diese Themen erläutert die Professorin der Humboldt-Universität zu Berlin.
Die Juristin spricht in der Reihe „Reflexionsraum“ des Rektorats. Diese Reihe widmet sich Themen, welche die Gesellschaft besonders beschäftigen. Hierzu lädt die Universität regelmäßig Wissenschaftler*innen ein, die zu aktuellen gesellschaftlichen Konfliktfragen einen Beitrag leisten können. Es ist ein Angebot an die Mitglieder der Universität, aber auch an die Stadtgesellschaft, sich mit fundierten wissenschaftlichen Analysen auseinanderzusetzen.

© Petra Rickert
Susanne Baer ist Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität zu Berlin sowie Global Law Professor an der University of Michigan. Sie ist Fellow der British Academy und der Europäischen Akademie. Von 2011 bis 2023 war sie Richterin des Bundesverfassungsgerichts im Ersten Senat. Zuvor war sie Mitglied im ersten Hochschulrat der Universität Bielefeld. An der Humboldt-Universität war sie unter anderem Vizepräsidentin und gründete das Law & Society Institute Berlin sowie die Humboldt Law Clinic für Grund- und Menschenrechte.
Sie arbeitet zu Verfassungs- und Antidiskriminierungsrecht sowie Rechtssoziologie und engagiert sich gegen Diskriminierung. 2025 wurde sie zur ehrenamtlichen Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes gewählt und ist Mitglied im Senat der Deutschen Nationalstiftung.