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Der Nahostkonflikt vor internationalen Gerichtshöfen


Autor*in: Universität BIelefeld

Auf Einladung des Rektorats der Universität Bielefeld ist der Direktor des Instituts für Friedenssicherungsrecht und Sonderberater des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofs, Professor Dr. Claus Kreß, zu Gast in der Universität Bielefeld. Am kommenden Montag, 6. Mai, von 18.15 bis 19.45 Uhr hält der Experte für Strafrecht und Völkerrecht einen Vortrag zum Thema „Der Nahostkonflikt vor internationalen Gerichtshöfen“ im Gebäude X der Universität, Hörsaal E0-001. Der Vortrag ist öffentlich.

„Das Rektorat der Universität Bielefeld möchte damit eine zur sachlichen Diskussion des Themas Nahostkonflikt in der Universität beitragen und wissenschaftliche Denkanstöße liefern. Der Vortrag von Professor Kreß bietet durch seine Aktualität eine wunderbare Gelegenheit dafür“, sagt Professorin Dr. Alexandra Kaasch Prorektorin für Wissenschaft und Gesellschaft.

Porträt Prof. Dr. Claus Kreß
Prof. Dr. Claus Kreß spricht am 6. Mai in der Universität zum Völkerrecht in Kriegszeiten.

„Unter den Waffen schweigen die Gesetze“ – formulierte bereits Cicero, dem widerspricht der Kölner Rechtswissenschaftler und Experte für Strafrecht und Völkerrecht Professor Dr. Claus Kreß. Denn das geltende Völkerrecht regelt auch den Einsatz militärischer Gewalt in den internationalen Beziehungen. Das gilt auch für den aktuellen Gaza-Krieg, der derzeit Gegenstand von gleich vier Verfahren vor internationalen Gerichtshöfen ist. In dem Vortrag beleuchtet Kreß, Gegenstände und denkbare Entwicklungen in diesen brisanten Verfahren. Im Hintergrund wird dabei die Frage nach dem angemessenen Platz des Rechts in Fragen von Krieg und Frieden stehen.

Claus Kreß ist seit 2004 Professor für Strafrecht und Völkerrecht an der Universität zu Köln. Dort ist er Inhaber des Lehrstuhls für deutsches und internationales Strafrecht und (seit 2012) Direktor des Institute for International Peace and Security Law an der Universität zu Köln. Sein Forschungsschwerpunkt betrifft das Völkerrecht der Friedenssicherung, das Recht der bewaffneten Konflikte, das Recht der Friedenskonsolidierung und das Völkerstrafrecht. Von 1998 bis 2017 war er Mitglied der deutschen Regierungsdelegationen bei den Verhandlungen zum Internationalen Strafgerichtshof. 2019 wurde er zum Richter ad hoc am Internationalen Gerichtshof im Fall der Klage Gambias gegen Myanmar wegen mutmaßlichen Völkermords an der Rohingya-Minderheit vor dem Internationalen Gerichtshof ernannt. Seit 2021 ist er Sonderberater des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofs zum Verbrechen der Aggression. Er war Gastprofessor an verschiedenen internationalen Universitäten, ist Mitglied der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste und Life Member des Clare Hall College der Universität Cambridge. 2014 erhielt Kreß den M.C. Bassiouni Justice Award und 2017 wurden ihm Ehrendok-torwürden von den Universitäten Tiflis und Huánoco verliehen.