Die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld verleiht Edith Kindermann, Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV) die Ehrendoktorwürde. Die Fakultät würdigt damit ihr Engagement für eine sachgerechte juristische Ausbildung und ihren unermüdlichen Einsatz für den Anwaltsberuf – und ihre Verbundenheit mit der Uni Bielefeld.
„Die Fakultät für Rechtswissenschaft verbindet mit Frau Edith Kindermann eine lange Geschichte des gemeinsamen Einsatzes für eine Stärkung praxisorientierter Elemente in der Juristenausbildung“, betont Professor Dr. Michael Lindemann, Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld. „Wir freuen uns sehr, dass wir das unermüdliche Wirken von Frau Kindermann auf diesem Gebiet, aber auch ihr tatkräftiges Engagement für einen zukunftsfähigen, resilienten Rechtsstaat durch die Verleihung der Ehrenpromotion würdigen können.“
Professorin Dr. Anne Sanders, Professorin und Lehrstuhlinhaberin an der Universität Bielefeld, die mit ihrem Team die Feier zur Verleihung organisiert, führt aus: „Die Ehrenpromotion an Frau Edith Kindermann ist mehr als verdient. Frau Kindermann lebt vor, warum engagierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unverzichtbar für einen funktionierenden Rechtsstaat sind. Sie setzt sich nicht nur für eine praxisorientierte Ausbildung ein, sondern auch für die rechtspolitische Entwicklung und für die Zukunft der Anwaltschaft.“
© Sarah Jonek
Der Deutsche Anwaltverein ist überaus erfreut über die Anerkennung, die Kindermann für ihr großes Engagement hierdurch zuteilwird: Von ihrem Engagement profitiere auch der DAV. So sei sie als Präsidentin bei vielen örtlichen Anwaltvereinen präsent und gebe so dem DAV ein Gesicht.
Die DAV-Präsidentin selbst freut sich besonders, die Ehrung durch die Universität Bielefeld zu erhalten: „Ich hatte noch das große Glück, nach dem ‚Bielefelder Modell‘ zu studieren und erhielt damit von Beginn meines Studiums an einen umfangreichen Einblick in die Praxis als Juristin“, so Kindermann. „Nach meinem Abschluss habe ich an der Juristischen Fakultät als wissenschaftliche Mitarbeiterin so viel Wissen aufgesogen und mitgenommen, was die Leidenschaft für das Recht nachhaltig geprägt hat. Diese Würdigung aus meiner juristischen Heimat ist daher eine besondere Freude und Ehre!“
Kindermann (Jahrgang 1962) absolvierte von 1981 bis 1988 die einstufige Juristenausbildung an der Universität Bielefeld. In den folgenden vier Jahren arbeitete sie zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Handels- und Steuerrecht sowie am Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld. 1992 wurde sie zur Anwaltschaft zugelassen. Seit 1999 ist sie Fachanwältin für Familienrecht, seit 2007 auch Notarin. Neben dem Familienrecht liegen ihre Schwerpunkte im anwaltlichen Haftungs-, Berufs- und Vergütungsrecht. Im DAV-Vorstand ist Kindermann – nach zahlreichen anderen Positionen innerhalb des DAV – seit 2009 Mitglied und seit 2019 Präsidentin.