Schwerbehindertenvertretung wirbt eine Million Euro ein


Autor*in: Norma Langohr

Das Land NRW und die Kanzler*innen der nordrhein-westfälischen Hochschulen haben die Schwerbehindertenvertretung / Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei (ZAB) der Universität Bielefeld mit einem neuen Projekt betraut. Hier in Bielefeld soll das „Kompetenzzentrum barrierefreie digitale Hochschulverwaltung.NRW“ aufgebaut werden, das digitale Barrierefreiheit von Anwendungen und Systemen in der Hochschulverwaltung für alle Hochschulen in Nordrhein-Westfalen erarbeiten wird. Das Projektvorhaben wird durch das Land NRW mit einer Million Euro bis 2026 gefördert, um die Umsetzung des E-Government-Gesetzes und der damit verbundenen Richtlinie zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu unterstützen.

Michael Johannfunke, Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen der Universität Bielefeld und Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der Hochschulen in NRW (LASH NRW) sagt: „Wir freuen uns sehr über das entgegengebrachte Vertrauen in unsere Idee für das Kompetenzzentrum und darüber, einen großen Beitrag leisten zu können, unsere Universität als zugänglichen und attraktiven Studien- und Arbeitsort zu gestalten.“

Michael Johannfunke
Michael Johannfunke ist Koordinator der ZAB, Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und Beauftragter der Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung an der Universität Bielefeld.

Das Projektvorhaben zielt darauf ab, digitale administrative Vorgänge an Hochschulen nachhaltig barrierefrei umzusetzen. Das Projekt will erreichen, dass die (Web-)Anwendungen und Softwarelösungen der Hochschulverwaltungen die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) und des E-Government-Gesetzes erfüllen.

Das Projekt plant dazu vier Handlungsfelder: die Barrierefreiheit von bereits in den verschiedenen Hochschulverwaltungen genutzten Anwendungen und Systemen soll überprüft werden und zudem sollen Barrierefreiheitsprüfungen in die Entwicklungs- und Anpassungsprozesse der Hochschulen selbst eingebunden werden. Hinzu kommt die Verankerung von Barrierefreiheitsprüfungen bereits im Beschaffungsprozess von Anwendungen und Systemen. Ergänzend dazu sollen Maßnahmen zur Sensibilisierung und Qualifizierung von Hochschulbeschäftigten erarbeitet werden.

Dieser Projektaufbau soll sicherstellen, dass das Thema digitale Barrierefreiheit von Anwendungen und Systemen effizient und umfassend implementiert werden kann. Hochschulen profitieren mit dem Projekt von der gebündelten Expertise und der Bereitstellung eines Support- und Servicesystems. Ansprechpartner*innen an den einzelnen Hochschulen sollen dabei als Schnittstelle zwischen Hochschule und Kompetenzzentrum dienen. Das Projektvorhaben soll so Hochschulen dazu befähigen, digitale Barrierefreiheit dauerhaft selbst in ihrer Verwaltung umzusetzen.

Dies ist bereits der zweite Erfolg der Bielefelder Schwerbehindertenvertretung in Sachen digitale Barrierefreiheit im Hochschulbereich: Die Förderung der Stiftung „Innovation in der Hochschullehre“ für das Projekt „SHUFFLE“ wurde gerade bis Ende 2025 verlängert. Hier werden seit 2021 gemeinsam mit drei anderen Hochschulen umfassende Materialpakete, Checklisten sowie Anleitungen zur Implementierung und Nutzung barrierefreier digitaler Lehrmethoden entwickelt, die speziell darauf abzielen, Lehrende und weitere Akteure im Hochschulkontext zu unterstützen.