Im Sommersemester 2024 finden die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätskonferenzen sowie der Beauftragten für studentische Hilfskräfte an den Fakultäten und für die Universität statt. Ebenfalls werden die Gleichstellungsbeauftragte und ihre zentralen Stellvertreterinnen gewählt. Parallel können die jeweils wahlberechtigte Studierenden noch die Vertreter*innen in der BiSEd-Konferenz, zum Studierendenparlament und zum Fachschaftsrat Jura wählen.
Wahlberechtigt für die drei oben zuerst genannten Gremien sind alle Mitglieder der Universität, die zum Stichtag 13. Mai 2024 beschäftigt bzw. ordentlich immatrikuliert waren und in das Verzeichnis der Wahlberechtigten aufgenommen wurden; für die Wahlen der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer zentralen Stellvertreterinnen die weiblichen Mitglieder. Studierende und Beschäftigte müssen zur Stimmabgabe ihren Studierenden- bzw. Dienstausweis oder einen anderen gültigen Lichtbildausweis mitbringen.
Sofern Briefwahlunterlagen beantragt wurden, können diese noch bis zum 4. Juli, 16 Uhr zurückgesendet oder während der Öffnungszeiten im Wahllokal abgegeben werden.
Weitere Informationen zu den Wahlen sind in den Wahlbekanntmachungen und den FAQs auf dem Wahlportal zu finden. Fragen zu diesen Wahlen beantwortet das Zentrale Wahlamt unter zentraleswahlamt@uni-bielefeld.de. Bezüglich der anderen studentischen Wahlen informieren Sie sich bitte in den jeweiligen Wahlbekanntmachungen bzw. bei den Wahlleitungen.