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Fortbildung

Urheberschutz Computerprogramme & Software Teil 1 und Teil 2

Das Kompaktseminar (Teil 1 und 2) gibt eine Einführung in die Themen Urheberschutz von Computerprogrammen und Software, computerimplementierte Erfindungen, „Künstliche Intelligenz „KI“ und deren Patentierbarkeit sowie Open-Source-Software.

Inhaltlich werden den Teilnehmenden verschiedene Konstellationen von Urhebergemeinschaften und Bearbeiterurheberschaften mit den Rechten und Pflichten der Programmierenden vorgestellt.
Weiterhin werden Aspekte der Lizenzierbarkeit, Schutzfähigkeit und Marktfähigkeit sowie unterschiedliche Lizenz- und Verwertungsmodelle aufgezeigt. Dabei werden ebenfalls Copyleft-Effekte und mögliche Haftungsrisiken beleuchtet. Hier sind insbesondere die Rechtssicherheit und eine geeignete Lizenzierung der Anwendung für eine erfolgreiche Verwertung von großer Bedeutung und zwingend erforderlich.

Inhalte:

Urheberrecht (Teil 1)

  • Entstehen des Urheberschutzes bei Computerprogrammen
  • Rechte des Urhebers und des Erwerbers
  • Programmierer als Urheber
  • Urheberschaften im Bereich der Programmierung
  • Open-Source-Prinzip aus rechtlicher Sicht

Software (Teil 2)

  • Open-Source-Software
  • Copyleft-Effekt / Haftungsrisiken
  • Quelloffene Software / freie Software
  • Ist „KI“ patentierbar?
  • Softwarelizenzmodelle
  • Software im Produkt / Verwertbarkeit

Infos zur Veranstaltung

Die Zugangsdaten und weitere Informationen erhalten Sie am Tag vor der Veranstaltung.

Für Personen, deren Hochschule Mitglied im Verbund innovation2business.nrw ist, ist die Teilnahme kostenfrei! Die Teilnehmer*innen erhalten im Nachgang eine Teilnahmebescheinigung.

Die Anmeldung ist bis zum 15. Juni 2026 möglich:


Alles auf einen Blick: