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Richtlinie gegen Belästigung und Gewalt erneuert


Autor*in: Universität Bielefeld

Die Universität Bielefeld hat ihre Richtlinie gegen sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt (SBDG) aktualisiert und erweitert. Es gibt erstmals eine zentrale Erst-Anlaufstelle für Betroffene, deren Vertrauenspersonen und beobachtende Dritte. Diese Richtlinie wurde in den vergangenen zweieinhalb Jahren von einer Arbeitsgruppe überarbeitet, im Juli vom Senat verabschiedet und im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Universität Bielefeld nimmt den heutigen (25.11.2024) Orange Day, den Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, zum Anlass, die überarbeitete Richtlinie vorzustellen.

Die wichtigsten Neuerungen

Zur neuen Anlaufstelle Belästigungs- und Diskriminierungserfahrung können Betroffene aller Statusgruppen, aber auch deren Vertrauenspersonen und beobachtende Dritte kommen. Die Anlaufstelle informiert über Handlungsmöglichkeiten innerhalb der Universität. Die Wege und Ansprechpersonen sind auf der Website Unterstützung und Beratung bei Sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt transparent einsehbar.

„Mit der überarbeiteten Richtlinie setzen wir unseren langjährigen, proaktiven Umgang mit diesem wichtigen Thema fort“, betont Kanzler Stephan Becker. Bei der Aktualisierung der Richtlinie wurden die neusten Forschungsergebnisse der europaweiten UniSafe-Studie berücksichtigt. Sie zeigt unter anderem, dass potenziell Personen jeden Geschlechts von SDBG betroffen sein können, Frauen sowie trans*, inter* und nicht-binäre (TIN*) Personen jedoch signifikant häufiger. Die Richtlinie legt deshalb einen besonderen Fokus auf Frauen und TIN* Personen.

Darüber hinaus wurden auch Anregungen, Erfahrungen und Perspektiven aus den vergangenen Jahren berücksichtigt. „Nach Rückmeldung von Studierenden und aus anderen Statusgruppen fehlte es in der Vergangenheit an einer niedrigschwelligen Möglichkeit, Vorfälle zu melden. Diese Anregungen haben wir mit der ‚Meldung‘ in die aktualisierte Richtlinie aufgenommen“, ergänzt Rektorin Angelika Epple.

Meldungen können momentan persönlich oder per E-Mail (diskriminierungserfahrungen@uni-bielefeld.de) bei der Anlaufstelle abgegeben werden. Der nächste Schritt, der gerade in einer Arbeitsgruppe entwickelt wird, ist ein Online-Meldetool. Darüber sollen Betroffene in Zukunft noch niedrigschwelliger Vorfälle melden können.

Neu ist ebenfalls, dass die universitäre Richtlinie Studierende für ein Beschwerdeverfahren äquivalent zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) explizit einschließt. Das AGG gilt seinem Wortlaut nach nur für Beschäftigte.

Der Geltungsbereich der neuen Richtlinie wurde auch auf den digitalen Raum erweitert. Sie betrifft also auch Belästigungs- und Diskriminierungserfahrungen bei digitalen Veranstaltungen, unter anderem: Lehrveranstaltungen, dienstlichen Besprechungen, in digitalen Lernräumen sowie für alle anderen von der Universität zur Verfügung gestellten digitalen Kommunikationsmittel (unter anderem: E-Mail, Videokonferenz-Software, Chat-Räume).

Hintergrund

Die Universität Bielefeld hat seit 2001 eine Richtlinie gegen sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt sowie entsprechende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen. Damit war sie eine der ersten Hochschulen, die ein Grundsatzdokument für dieses Thema erarbeitet hat. Um sie an die aktuellen Entwicklungen anzupassen (z.B. sexualisierte Belästigung im digitalen Raum), musste diese nach über 20 Jahren überarbeitet und aktualisiert werden. Das hatte das Rektorat im März 2022 beschlossen. Im Oktober 2022 fand ein Auftakttreffen mit Vertreter*innen der Beratungs- und Beschwerdestellen, der zuständigen Verwaltungseinheiten, der Gremien sowie des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) statt. Ziel war es, möglichst viele Erfahrungen und Perspektiven aus den letzten 20 Jahren mit in die Überarbeitung einfließen zu lassen. Im Folgenden hat sich ein Redaktionsteam für die konkrete Erarbeitung der Richtlinie gebildet (bestehend aus Vertreter*innen der Gleichstellung, des Prorektorats Personalentwicklung und Gleichstellung, des Arbeitsbereichs Diversität und des Justitiariats Personal und Organisation). Neben weiteren Treffen in großer Runde wurden mehrere Gespräche mit Vertreter*innen des SHK-Rates, des AStAs und einzelner Fachschaften sowie dezentralen Gleichstellungskommissionen sowie mit Kolleg*innen von anderen Universitäten geführt.

Die Richtlinie gegen sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt.
Die zentralen Anlauf-, Beratungs- und Beschwerdestellen an der Universität Bielefeld.