Die Universität Bielefeld hat ihre Richtlinie gegen sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt (SBDG) aktualisiert und erweitert. Es gibt erstmals eine zentrale Erst-Anlaufstelle für Betroffene, deren Vertrauenspersonen und beobachtende Dritte. Diese Richtlinie wurde in den vergangenen zweieinhalb Jahren von einer Arbeitsgruppe überarbeitet, im Juli vom Senat verabschiedet und im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Universität Bielefeld nimmt den heutigen (25.11.2024) Orange Day, den Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, zum Anlass, die überarbeitete Richtlinie vorzustellen.
Die wichtigsten Neuerungen
Zur neuen Anlaufstelle Belästigungs- und Diskriminierungserfahrung können Betroffene aller Statusgruppen, aber auch deren Vertrauenspersonen und beobachtende Dritte kommen. Die Anlaufstelle informiert über Handlungsmöglichkeiten innerhalb der Universität. Die Wege und Ansprechpersonen sind auf der Website Unterstützung und Beratung bei Sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt transparent einsehbar.
„Mit der überarbeiteten Richtlinie setzen wir unseren langjährigen, proaktiven Umgang mit diesem wichtigen Thema fort“, betont Kanzler Stephan Becker. Bei der Aktualisierung der Richtlinie wurden die neusten Forschungsergebnisse der europaweiten UniSafe-Studie berücksichtigt. Sie zeigt unter anderem, dass potenziell Personen jeden Geschlechts von SDBG betroffen sein können, Frauen sowie trans*, inter* und nicht-binäre (TIN*) Personen jedoch signifikant häufiger. Die Richtlinie legt deshalb einen besonderen Fokus auf Frauen und TIN* Personen.
Darüber hinaus wurden auch Anregungen, Erfahrungen und Perspektiven aus den vergangenen Jahren berücksichtigt. „Nach Rückmeldung von Studierenden und aus anderen Statusgruppen fehlte es in der Vergangenheit an einer niedrigschwelligen Möglichkeit, Vorfälle zu melden. Diese Anregungen haben wir mit der ‚Meldung‘ in die aktualisierte Richtlinie aufgenommen“, ergänzt Rektorin Angelika Epple.
Meldungen können momentan persönlich oder per E-Mail (diskriminierungserfahrungen@uni-bielefeld.de) bei der Anlaufstelle abgegeben werden. Der nächste Schritt, der gerade in einer Arbeitsgruppe entwickelt wird, ist ein Online-Meldetool. Darüber sollen Betroffene in Zukunft noch niedrigschwelliger Vorfälle melden können.
Neu ist ebenfalls, dass die universitäre Richtlinie Studierende für ein Beschwerdeverfahren äquivalent zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) explizit einschließt. Das AGG gilt seinem Wortlaut nach nur für Beschäftigte.
Der Geltungsbereich der neuen Richtlinie wurde auch auf den digitalen Raum erweitert. Sie betrifft also auch Belästigungs- und Diskriminierungserfahrungen bei digitalen Veranstaltungen, unter anderem: Lehrveranstaltungen, dienstlichen Besprechungen, in digitalen Lernräumen sowie für alle anderen von der Universität zur Verfügung gestellten digitalen Kommunikationsmittel (unter anderem: E-Mail, Videokonferenz-Software, Chat-Räume).