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Universität unterstützt Familien


Autor*in: Universität Bielefeld

Das Rektorat der Universität hat in Abstimmung mit den Fakultäten ein umfangreiches Paket mit drei familienunterstützenden Maßnahmen beschlossen. Studierende, Lehrende und Wissenschaftler*innen in der Qualifikation können für die Dauer von zunächst drei Jahren Unterstützungen beantragen, wenn sie zusätzlich Familienaufgaben übernehmen. Das kann je nach Statusgruppe in Form von Hilfskräften oder durch die Erstattung von individuellen Kinderbetreuungskosten sein.

Eine Maßnahme richtet sich an Studierende, auch in der Promotion, in der Prüfungs- oder Abschlussphase. Sie können Geld für individuelle Kinderbetreuung beantragen. Die zweite und dritte Maßnahme soll Mitarbeitende durch Hilfskräfte entlasten. Diese können beispielsweise bei der Vorbereitung von Lehrveranstaltungen oder bei der Forschung unterstützen, indem sie Literatur recherchieren und beschaffen, digitale Lernformate unterstützen, Workshops organisieren oder Texte Korrektur lesen. Diese Maßnahmen richten sich an Lehrende mit hohem Lehrdeputat und Wissenschaftler*innen in der Qualifikation.

Während der Corona-Pandemie hatte das Rektorat im August 2020 eine Reihe von familienunterstützenden Maßnahmen beschlossen. Insbesondere die Maßnahme zur Unterstützung von Lehrenden und Wissenschaftler*innen in der Qualifikation mit Familienaufgaben durch Hilfskräfte war stark nachgefragt und wurde gut angenommen. Die verantwortliche Prorektorin für Personalentwicklung und Gleichstellung, Professorin Marie I. Kaiser, berichtet: „Gespräche zwischen dem Prorektorat, Familienservice, Mittelbaurat, Dekan*innen und Betroffenen haben gezeigt, dass Studierende und Wissenschaftler*innen mit Familienaufgaben nicht nur in der Pandemie stark belastet waren. Die Betroffenen sind zum einen weniger flexibel und haben zum anderen weniger Arbeits- und Lernzeit zur Verfügung als Menschen ohne Familienaufgaben.“

„Eine besonders große Herausforderung ist das für Wissenschaftler*innen, die sich noch in der Qualifikationsphase befinden und für Lehrende mit einem hohen Lehrdeputat von zehn Stunden aufwärts,“ ergänzt Dr. Beate Lingnau. Die stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte ist Mitglied des Mittelbaurats, der die Initiative maßgeblich mit vorangetrieben hat.

Hinzu kommen die außeruniversitären Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die aktuelle Situation in vielen Kindertagesstätten in der Region. „Darum war es dem Rektorat ein großes Anliegen, Wege zu finden, um die hilfreichsten Maßnahmen zur Familienförderung zu verstetigen“, so Prorektorin Marie I. Kaiser.

Die Maßnahmen zwei und drei werden von Rektorat und Fakultäten hälftig co-finanziert. Das Rektorat stellt dafür jährlich bis zu 200.000 Euro bereit. Die Maßnahmen sollen nach Ablauf von drei Jahren evaluiert, gegebenenfalls angepasst und nach Möglichkeit verdauert werden.

Weitere Informationen:

Der Familienservice der Universität