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Wahllokal für die studentischen Wahlen zu den Hochschulgremien in der Uni-Halle


Autor*in: Universität Bielefeld

Von Montag, 12. bis Mittwoch, 14. Juli können alle wahlberechtigten Studierenden ihre Stimme für die Vertreter*innen der Studierenden in den Gremien der Universität auch vor Ort abgeben. Sie können ihre Vertreter*innen im Senat und in den Fakultätskonferenzen sowie die Beauftragten für studentische Hilfskräfte an den Fakultäten und für die Universität wählen. Parallel finden die Wahlen zum Studierendenparlament, zum Fachschaftsrat Jura und zur BiSEd-Konferenz statt. Hier können neben den studentischen Mitgliedern der BiSEd auch die Hochschullehrer*innen, die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und die Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung ihre Vertretungen in der BiSEd-Konferenz wählen. Das Wahllokal für die Wahlen öffnet an den drei Wahltagen jeweils von 10 bis 15 Uhr in der Uni-Halle.

Das Wahllokal befindet sich an den Wahltagen in der zentralen Halle des Universitätshauptgebäudes im Bereich vor der Sparkasse. Studierende und Beschäftigte müssen zur Stimmabgabe nur einen gültigen Lichtbildausweis oder den Studierenden- bzw. Dienstausweis mitbringen.

Bei der Planung des Wahllokals hat sich das Zentrale Wahlamt in Absprache mit den Wahlleitungen der anderen Wahlen an die Corona-Pandemie angepasst: So wurde die Anzahl der Wahlkabinen verringert und es werden vor Ort weniger Wahlhelfer*innen anwesend sein. Ebenfalls gelten die Abstandsregeln und eine Maskenpflicht. Wähler*innen werden gebeten, eigene Kugelschreiber mitzubringen und vor Ort auf die Hinweise und Weisungen der Wahlhelfer*innen zu achten.

Wahlberechtigt sind alle Studierenden der Universität, die zum Stichtag 5. Mai 2021 ordentlich immatrikuliert waren und in das Verzeichnis der Wahlberechtigten aufgenommen wurden. Hinsichtlich der für die BiSEd-Konferenz wahlberechtigten Beschäftigten ist ebenfalls der 5. Mai 2021 der ausschlaggebende Stichtag, an dem ein Beschäftigungsverhältnis von mind. 19,5 Stunden vorgelegen haben muss.

Viele Studierende und für die BiSEd-Konferenz wahlberechtigte Beschäftigte haben bereits von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht – sie haben Briefwahlunterlagen beantragt und können ihre Unterlagen noch bis Mittwoch, den 14. Juli um 15 Uhr zurücksenden.

Weitere Informationen zur Wahl und zu den Wahlbekanntmachungen sind auf dem zentralen Wahlportal zu finden. Fragen zu diesen Wahlen beantwortet das Zentrale Wahlamt unter zentraleswahlamt@uni-bielefeld.de. Informationen zu den anderen Wahlen finden Sie auf der Wahlseite zur BiSEd-Konferenz sowie auf der Seite des Studierendenparlaments. Fragen zur Wahl zum Fachschaftsrat Jura können an diese Adresse gestellt werden: fachschaft.jura@uni-bielefeld.de.