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Für Meinungsfreiheit einstehen und Wissenschaftlichkeit zum Maßstab machen


Autor*in: Universität Bielefeld

An der Universität Bielefeld studieren und promovieren einzelne Personen, die Verschwörungstheorien nahe stehen, oder sich in rechtsextremen Parteien engagieren, welche völkische und rassistische Positionen propagieren. Das ist auch aktuell an der Fakultät für Soziologie der Universität Bielefeld der Fall: Dort wird eine Debatte geführt über einen eingeschriebenen Promovenden, der sich in einer rechtsextremen Partei politisch exponiert. Für einige Diskutant*innen  steht dabei die Frage im Raum: Darf er an der Universität Bielefeld ohne weiteres weiter studieren und promovieren, oder sollte man ihn aus dem hochschulinternen Wissenschaftsbetrieb ausgrenzen? Wie reagieren die Fakultät für Soziologie und die Bielefeld Graduate School in History and Sociology (BGHS), in der der entsprechende Promovend sein strukturiertes Promotionsstudium durchläuft, auf diese Frage? Ein Interview mit Professor Dr. Detlef Sack, Dekan der Fakultät für Soziologie (FfS),  und Professorin Dr. Ursula Mense-Petermann, Direktorin der BGHS.

Wie verhält sich die Fakultät für Soziologie gegenüber Studierenden, die sich politisch mit aggressiven menschenfeindlichen Äußerungen öffentlich positionieren?

Detlef Sack: Erst einmal: Es ist nicht die Aufgabe der Fakultät für Soziologie, ihre Studierenden und Promovend*innen als politische Bürger*innen zu beobachten oder gar zu kontrollieren. Wir wünschen uns (auch) von unseren Studierenden gesellschaftliches Engagement, aber dieses ist von der Ausbildungs- und Wissenschaftsinstitution klar zu trennen. Diese eindeutige Grenze wird dann überschritten, wenn antipluralistische, menschenfeindliche Meinungen oder demütigende Äußerungen den Lehr- und Studienbetrieb beeinträchtigen. Auch aufgrund der öffentlichen Debatte kennen die  Fakultät und auch das Rektorat die wenigen Fälle, um die es derzeit geht. Die Fälle sind Teil einer Diskussion und einer Vergewisserung über unser Selbstverständnis und unsere Werte in Lehre und Forschung. Darüber im Gespräch zu bleiben, ist wichtig und richtig. Die Diskussion macht einmal mehr deutlich: Wir stehen als Fakultät für Meinungsfreiheit ein, auch wenn das manchmal unbequem sein kann. Dabei kennen und wahren wir die juristischen Grenzen.

Für Meinungsfreiheit einstehen – was ist damit genau gemeint?

Ursula Mense-Petermann: Mitglieder der BGHS und der Fakultät für Soziologie sollen ihre Meinung frei äußern können. Zugleich ist für uns ein Wertehorizont verpflichtend und auch gelebt, der die universalen Menschenrechte und eine globale Antidiskriminierungspolitik als unverzichtbare Grundlage globaler „diversity“ verfolgt. In der Praxis zu diskutieren ist ein Kern von Forschung und Lehre, insbesondere in den Geistes- und Sozialwissenschaften. Die unhintergehbare Prämisse dabei ist: Grundlage aller Diskussionen ist das rationale Argument. Der Austausch von Argumenten muss sachlich und von gegenseitigem Respekt getragen erfolgen. Das ist uns an der BGHS schon programmatisch ein besonderes Anliegen, weil wir eine interdisziplinäre und internationale Einrichtung sind, die Diversität als eines ihrer zentralen institutionellen Ziele verfolgt. Die BGHS lebt als ‚learning community‘ von der Vielfalt und vom multiperspektivischen Engagement ihrer Mitglieder. Nur so können wir eine Debattenkultur leben, die so kontrovers wie konstruktiv ist und uns gerade durch diesen intensiven Austausch weiterbringt. Dabei müssen wir akzeptieren, wenn der*die Diskussionspartner*in eine abweichende Auffassung hat. Wir wissen freilich auch, wann die Grenzen der Meinungsfreiheit verletzt sind –  nämlich dort, wo gegen rechtliche Normen des Miteinanders eklatant verstoßen wird. Diese Grenzen werden wir wehrhaft zu wahren wissen.

Detlef Sack: Um das ganz klar zu sagen: Wir akzeptieren weder, wenn rassistisches oder sexistisches Gedankengut geteilt wird. Noch akzeptieren wir einschüchterndes Redeverhalten von Fakultätsmitgliedern. Dafür gibt es bei uns keinen Platz! Wenn solche Fälle im Lehr- und Forschungsbetrieb vorkommen, dann reagieren wir als Fakultät. Etwas anderes sind eben politische Äußerungen von Fakultätsmitgliedern außerhalb der Universität – diese können ihnen nicht genommen werden. Was sie dort äußern, ist ihre private Meinung. Was oder wie sie sich öffentlich äußern, ist Teil einer öffentlichen politischen, aber keiner universitären Auseinandersetzung.
Als Fakultät für Soziologie ist auch klar: Wir sehen unsere Aufgabe auch in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Themen, die die Öffentlichkeit bewegen. Dazu gehören eben Analysen von politischen Mobilisierungen, die beispielsweise auf Rechtsextremismus oder Verschwörungstheorien beruhen.

Wie gehen Sie mit wissenschaftlichen Publikationen oder Promotionsvorhaben von Fakultätsmitgliedern um, die sich öffentlich politisch positionieren?

Detlef Sack: Eine Immatrikulation wird nicht nach politischer Gesinnung vergeben, sondern nach akademischer Qualifikation. Wer für ein Studium zugelassen ist, für den*die gilt das Recht, den Studiengang oder die Promotion zu einem Abschluss zu bringen. Solange keine rechtliche oder fachliche Grenze in den entsprechenden Qualifikationsarbeiten überschritten wird, darf keine Immatrikulation entzogen werden.

Ursula Mense-Petermann: Uns geht es an der BGHS um wissenschaftliche Ausbildung und Weiterqualifizierung. Wer bei uns promovieren möchte, muss wissenschaftliche und insbesondere fachliche Standards erfüllen. Solange diese Regeln über den gesamten Betreuungsprozess der Promotion hinweg – vom Exposé bis hin zur fertigen Dissertationsschrift – eingehalten werden, darf diese abgeschlossen werden. Das ist auch die Rechtslage. Insbesondere die eingereichte Dissertationsschrift wird dann von den Gutachter*innen in allererster Linie auf akademische Standards hin geprüft und bewertet werden, und nur, wenn diese verletzt werden und sich die außerakademische extreme politische Position in der Qualifikationsschrift nachweislich niederschlägt, kann und muss eine akademische Relegation die notwendige Konsequenz sein.