Sturmwarnung: Informationen der Universitätsleitung


Autor*in: Universität Bielefeld

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat für Bielefeld und Umgebung die zweithöchste Unwetterwarnstufe herausgegeben. Laut DWD wird das Windmaximum mit möglichen Orkanböen (über 120 km/h) in NRW in der ersten Nachthälfte zum Montag (10.02.2020) erwartet. Auch am Montagmorgen kann der Sturm in Bielefeld noch für eine gefährliche Wetterlage sorgen.

Da nicht abzusehen ist, welche Intensität das Unwetter in Bielefeld und Umgebung genau haben wird und ob eine Anreise zur Universität mit Bus, Bahn oder Auto für alle Studierenden und Beschäftigten gefahrlos möglich ist, geben wir folgende Regelung bekannt:

a) Montagvormittag bis 12 Uhr

Angesichts der aktuellen Wetterlage in Bielefeld und Umgebung hat die Hochschulleitung folgende Regelungen getroffen:

Für die Studierenden
Aufgrund der Unwetterwarnung durch das Orkantief „Sabine“ werden alle Studierenden darauf hingewiesen, dass es in ihrer eigenen Verantwortung liegt, zu den Veranstaltungen zu erscheinen oder nicht. Ausgenommen davon sind Prüfungen.

Für Prüflinge / Für Prüfende
Prüflinge, die aufgrund der Wetterlage oder dessen Auswirkung (z.B. keine Verkehrsmöglichkeit) an Prüfungsterminen (Montagvormittag) nicht teilnehmen können, sollen möglichst keine Nachteile entstehen. Wir bitten die Lehrenden in den betreffenden Abwesenheitsfällen kulant zu prüfen und Nachholtermine einzuräumen.

Für die Mitarbeiter*innen
Beschäftigte der Universität Bielefeld können selbst wählen, ob sie aus Sicherheitsgründen am Vormittag bis 12 Uhr zu Hause bleiben. Sie müssen dann aber ihre Vorgesetzten informieren. Die ausgefallenen Arbeitszeiten können durch Urlaub, Gleitzeit oder Nacharbeit ausgeglichen werden.

b) Montag ab 12 Uhr

Bei anhaltender schlechter Wetterlage mit Sturm gelten die unter a) genannten Bedingungen. Ansonsten ist ab 12 Uhr normaler Betrieb. Die Information dazu wird spätestens um 11 Uhr am Montag bekanntgegeben. Sollte sich aufgrund der Kurzfristigkeit im Einzelfall eine Schwierigkeit ergeben, wird diese von den Entscheidungsträger*innen mit Wohlwollen gelöst.