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SUMMARY:Designrecht Grundlagen
DESCRIPTION:Das Web-Seminar gibt eine Einführung in den designrechtlichen Schutz von Forschungsergebnissen. Dieses formale Schutzinstrument ist offen für eine beeindruckende Vielfalt von Schutzgegenständen und somit von großer Bedeutung für Hochschulwissenschaftler*innen. \n\nDarunter fallen beispielsweise Gebrauchsprodukte\, Grafiken\, Bildschirmoberflächen\, Layouts und Bauten. \nMit nur einer Anmeldung kann man hier mit dem Unionsdesign sehr kostengünstig einen Schutz in der gesamten europäischen Union erreichen. Das sogenannte nicht eingetragene Unionsdesign ermöglicht Schutz sogar ohne Anmeldung und kostenfrei durch eine bloße Erstveröffentlichung innerhalb der EU. \nVor den Gerichten sind Designs sehr gut zu verteidigen\, denn an das Schutzkriterium der Eigenart werden deutlich geringere Anforderungen gestellt als an die im Urheberrecht erforderliche Individualität. Das für eine Durchsetzung notwendige „eigene Gesicht“ von Designs wird im Vergleich zu vorbekannten Gestaltungen in der Regel erkannt\, natürlich unter der Voraussetzung\, dass vor einer Anmeldung Recherchen nach älteren Designs durchgeführt wurden. \nEingetragene Designs können schließlich als eigenständiges oder zusätzliches Schutzrecht verwertet werden. \nInhalte\n\nWelche Gestaltungen sind dem Design zugänglich?\nWelche Kriterien muss ein Design erfüllen?\nWo können Designs angemeldet werden?\nWas muss ich vor und bei der Anmeldung beachten?\nWelche Kosten entstehen?\nWas bedeutet das nicht eingetragene Unionsdesign?\nWann greift eine andere Gestaltung in den Schutzumfang eines Designs ein?\n\nInfos zur Veranstaltung\nDie Zugangsdaten und weitere Informationen erhalten Sie am Tag vor der Veranstaltung. \nFür Personen\, deren Hochschule Mitglied im Verbund innovation2business.nrw ist\, ist die Teilnahme kostenfrei! Die Teilnehmer*innen erhalten im Nachgang eine Teilnahmebescheinigung. \nDie Anmeldung ist bis zum 09. Juni 2026 möglich:
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SUMMARY:Urheberschutz Computerprogramme & Software Teil 1 und Teil 2
DESCRIPTION:Das Kompaktseminar (Teil 1 und 2) gibt eine Einführung in die Themen Urheberschutz von Computerprogrammen und Software\, computerimplementierte Erfindungen\, „Künstliche Intelligenz „KI“ und deren Patentierbarkeit sowie Open-Source-Software. \n\nInhaltlich werden den Teilnehmenden verschiedene Konstellationen von Urhebergemeinschaften und Bearbeiterurheberschaften mit den Rechten und Pflichten der Programmierenden vorgestellt.\nWeiterhin werden Aspekte der Lizenzierbarkeit\, Schutzfähigkeit und Marktfähigkeit sowie unterschiedliche Lizenz- und Verwertungsmodelle aufgezeigt. Dabei werden ebenfalls Copyleft-Effekte und mögliche Haftungsrisiken beleuchtet. Hier sind insbesondere die Rechtssicherheit und eine geeignete Lizenzierung der Anwendung für eine erfolgreiche Verwertung von großer Bedeutung und zwingend erforderlich. \nInhalte:\nUrheberrecht (Teil 1) \n\nEntstehen des Urheberschutzes bei Computerprogrammen\nRechte des Urhebers und des Erwerbers\nProgrammierer als Urheber\nUrheberschaften im Bereich der Programmierung\nOpen-Source-Prinzip aus rechtlicher Sicht\n\nSoftware (Teil 2) \n\nOpen-Source-Software\nCopyleft-Effekt / Haftungsrisiken\nQuelloffene Software / freie Software\nIst „KI“ patentierbar?\nSoftwarelizenzmodelle\nSoftware im Produkt / Verwertbarkeit\n\nInfos zur Veranstaltung\nDie Zugangsdaten und weitere Informationen erhalten Sie am Tag vor der Veranstaltung. \nFür Personen\, deren Hochschule Mitglied im Verbund innovation2business.nrw ist\, ist die Teilnahme kostenfrei! Die Teilnehmer*innen erhalten im Nachgang eine Teilnahmebescheinigung. \nDie Anmeldung ist bis zum 15. Juni 2026 möglich:
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SUMMARY:Urheberschutz Computerprogramme & Software Teil 1 und Teil 2
DESCRIPTION:Das Online-Kompaktseminar (Teil 1 und 2) gibt eine Einführung in die Themen Urheberschutz von Computerprogrammen und Software\, computerimplementierte Erfindungen\, „Künstliche Intelligenz „KI“ und deren Patentierbarkeit sowie Open-Source-Software.
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SUMMARY:Urheberschutz Computerprogramme & Software Teil 1 und Teil 2
DESCRIPTION:Das Online-Kompaktseminar (Teil 1 und 2) gibt eine Einführung in die Themen Urheberschutz von Computerprogrammen und Software\, computerimplementierte Erfindungen\, „Künstliche Intelligenz „KI“ und deren Patentierbarkeit sowie Open-Source-Software.
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SUMMARY:Urheberschutz Computerprogramme & Software Teil 1 und Teil 2
DESCRIPTION:Das Kompaktseminar (Teil 1 und 2) gibt eine Einführung in die Themen Urheberschutz von Computerprogrammen und Software\, computerimplementierte Erfindungen\, „Künstliche Intelligenz „KI“ und deren Patentierbarkeit sowie Open-Source-Software. \n\nInhaltlich werden den Teilnehmenden verschiedene Konstellationen von Urhebergemeinschaften und Bearbeiterurheberschaften mit den Rechten und Pflichten der Programmierenden vorgestellt.\nWeiterhin werden Aspekte der Lizenzierbarkeit\, Schutzfähigkeit und Marktfähigkeit sowie unterschiedliche Lizenz- und Verwertungsmodelle aufgezeigt. Dabei werden ebenfalls Copyleft-Effekte und mögliche Haftungsrisiken beleuchtet. Hier sind insbesondere die Rechtssicherheit und eine geeignete Lizenzierung der Anwendung für eine erfolgreiche Verwertung von großer Bedeutung und zwingend erforderlich. \nInhalte:\nUrheberrecht (Teil 1) \n\nEntstehen des Urheberschutzes bei Computerprogrammen\nRechte des Urhebers und des Erwerbers\nProgrammierer als Urheber\nUrheberschaften im Bereich der Programmierung\nOpen-Source-Prinzip aus rechtlicher Sicht\n\nSoftware (Teil 2) \n\nOpen-Source-Software\nCopyleft-Effekt / Haftungsrisiken\nQuelloffene Software / freie Software\nIst „KI“ patentierbar?\nSoftwarelizenzmodelle\nSoftware im Produkt / Verwertbarkeit\n\nInfos zur Veranstaltung\nDie Zugangsdaten und weitere Informationen erhalten Sie am Tag vor der Veranstaltung. \nFür Personen\, deren Hochschule Mitglied im Verbund innovation2business.nrw ist\, ist die Teilnahme kostenfrei! Die Teilnehmer*innen erhalten im Nachgang eine Teilnahmebescheinigung. \nDie Anmeldung ist bis zum 15. Juni 2026 möglich:
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